Mitgliederversammlung und Vorstandswahl Beantwortung der im Rahmen der Vorbereitung gestellten Fragen zur Tagesordnung |
Frage 1: Woraus ergibt sich die Berechtigung zur Durchführung der Mitgliederversammlung im schriftlichen Verfahren? Die Möglichkeit der Durchführung der Mitgliederversammlung im schriftlichen Verfahren ergibt sich gemäß § 5 Vereine und Stiftungen (2) Nr. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht und § 12 (2) der Satzung vom 29.03.2019 (siehe Homepage/Verein/Satzung/Satzung und Beitragsordnung zum Download). Frage 2: Warum wird die Wahl nicht online durchgeführt? Hierzu fehlen die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, da die überwiegende Mehrzahl der Vereinsmitglieder der Bitte des Vorstandes zur Überprüfung der hinterlegten Kenndaten sowie der Erteilung aller notwendigen datenschutzrechtlichen Genehmigungen nicht nachgekommen ist. zu TOP 4 Ergänzungsvorschläge zur Tagesordnung
Thema 1 Thema 2 Mit Abschluss der Befragung und nach Rückfrage des Versammlungsleiters, ob die vorgeschlagenen Kandidaten sich zur Wahl stellen, ist zu allen Kandidaten, die sich bereit erklärt haben, als Kandidaten zur Verfügung zu stellen, eine Kurzvorstellung auf der Homepage erfolgt. Thema 3 Thema 4 Thema 5 Thema 6 zu TOP 5/6 Berichte/Fragen zu den Berichten
Frage 1: (Monierung): Bericht Kassenprüfer Der Bericht des Kassenprüfers lag dem Vorstand zum Zeitpunkt der Versendung des Anschreibens an die Mitglieder noch nicht vor. Er ist auf Aufforderung zugesandt worden und steht auf der Homepage zur Einsicht ein. Wie dem Bericht zu entnehmen, wurden keine Beanstandungen erhoben. Frage 2: Wurde der Finanzbericht wahrheitsgemäß erstellt? Der Finanzbericht entspricht exakt der Buchhaltung und den Abschlüssen des Vereins. Diese werden extern durch die ETL Freund & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH erstellt. Die Buchhaltung ist vom Kassenprüfer geprüft und für ordnungsgemäß befunden worden. Frage 3: Ist die Liquidität des Vereins gegeben? Wie dem Finanzbericht zu entnehmen, ist der Verein umgeschuldet. Es bestehen keine kurzfristigen Verbindlichkeiten. Das im Rahmen der Umschuldung aufgenommene Darlehen wird kontinuierlich getilgt und kann mit dem vorhandenen Guthaben ausgeglichen werden. Frage 4: Ist die Liquidität des Vereins auch im Falle des Aufstiegs gegeben? Für die Saison 2020/2021 und darüberhinausgehend für das gesamte Wirtschaftsjahr 2021 liegt eine Finanzplanung vor, die dem Vorstand - zum damaligen Zeitpunkt auch noch dem Vorstandsmitglied Jan Genseke - mit der Bitte um Prüfung, Nachfrage und Ergänzung vorgelegt und nach umfassender Erörterung im Vorstand einstimmig genehmigt wurde. Unter Berücksichtigung dieser Planung ist auch im Falle des Aufstiegs die Liquidität gegeben. Frage 5: Welche Sponsoren sind bis dato abgesprungen? Zum Zeitpunkt der Anfrage lag lediglich die Kündigung von zwei Sponsoren (1x Essensgutscheine/1x 2.000,00 €) vor. Dies ist in der Finanzplanung berücksichtigt. Aktuell liegen diverse Erklärungen - vor allen Dingen der Großsponsoren - vor, die ihre Unterstützung nach Ausgang der Wahl gegebenenfalls überdenken werden. Frage 6: Stand Betreuung Internet/Homepage und soziale Medien Die Geschäftsstelle wurde - wie auch bereits berichtet - mit neuer Hard- und Software ausgestattet. Betreut wird der Verein dabei von der HSW Gera, die zugleich als neuer Sponsor gewonnen wurde. Internet/Homepage und soziale Medien werden von Herrn Uwe Gatzemann betreut. Frage 7: Stand Vermarktungskonzept Mehrere regionale und überregionale Werbefirmen sind zur Abgabe eines Angebotes zur Vermarktung der Werbeflächen im Stadion am Steg aufgefordert worden. Von diesen hat bislang eine Firma ein Angebot abgegeben. Das Angebot entspricht auf Nachfrage den üblichen und liegt im mittleren/oberen Segment. Ein Vertrag ist bis dato nicht geschlossen. Frage 8: Vereinskonzept Hierzu wird verkürzend auf die Erklärungen/Veröffentlichungen des Vorstands verwiesen. |