BSG Wismut Gera

Wismut-Vorstand stellt klar:

Stellungnahme des Vorstandes der BSG Wismut Gera e.V. zu den Veröffentlichungen des 1. Vorsitzenden auf den offiziellen Social-Media-Kanälen des Vereins sowie in der OTZ sowie Stellungnahme des Vorstandes bezüglich der in der Öffentlichkeit getragenen Gerüchte im Zusammenhang mit dem Rücktritt des 1. Vorsitzenden

1. Der Artikel auf den offiziellen Social-Media-Kanälen wurde ohne Kenntnis des Vorstandes eingestellt, und war auch von diesem nicht autorisiert.

Soweit im Artikel Vorwürfe gegen namentlich genannte Mitglieder des Vorstandes erhoben wurden, distanzieren wir uns ausdrücklich von dieser Vorgehensweise.

Probleme sind – im Interesse des Vereins – intern zu klären. Die maßgeblichen Sachverhalte sind (wurden und werden) vom Vorstand aufzuklären (aufgeklärt) und nach entsprechender Vorarbeit der Mitgliederversammlung als oberstem Organ des Vereins zur Entscheidung vorzulegen (vorgelegt).


2. Die Darstellungen der OTZ können wir in der abgedruckten Form nicht bestätigen.

3. Es entspricht jedoch den Tatsachen, dass es Vorwürfe eines Fehlverhaltens des zurückgetretenen 1. Vorsitzenden gab.
Hierauf wurde unmittelbar eine Vorstandssitzung einberufen, und die unverzügliche Überprüfung der Vorwürfe durch den Vorstand veranlasst. Die Überprüfungen sind – nach Überprüfung aller relevanter Sachverhalte – abgeschlossen.

Das Ergebnis wurde unserem zurückgetretenen 1. Vorsitzenden vorgelegt, mit diesem besprochen, und wird – in Erfüllung der satzungsgemäßen Vorgaben – der Mitgliederversammlung in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 25.04.2025 (Einladung folgt) vorgelegt werden.

4. Soweit – ungeachtet der gefassten Vorstandsbeschlüsse und der fortlaufenden Bericht erstattung
an den Vorstand über den jeweiligen Stand der Überprüfungen – Interna aus dem Vorstand nach außen getragen wurden, distanzieren wir uns ebenfalls von dieser Vorgehensweise. Antrag auf Ausschluss des betreffenden Vorstandsmitgliedes ist gestellt. Der Antrag wird der Mitgliederversammlung ebenfalls zu Entscheidung vorgelegt werden.

Gera, 20.03.2025
Vorstand